Welche Bedingungen werden für Auslandsinvestoren geschaffen?

Im Prozess der Globalisierung der Wirtschaft gibt es keine Zweifel darüber, daß die gesicherte Zufuhr von Auslandskapital eine der wichtigsten Äußerungen der Eingliederung des regionalen Marktsystems in diesen Prozess bedeutet. Eine Rolle, die nicht zu vertreten ist, hat es auch bei der Durchführung der Restrukturierung, die eine Anwendung verschiedener Eigentumsformen sichern soll. Dabei gilt: die Schaffung günstiger Bedingungen für den Eintritt ausländischer Investoren in die Wirtschaft bringt mit sich die Anwendung moderner Technologien und eine Leistungssteigerung.

Im Bereich, wo bereits das Auslandskapital in die slowakische Wirtschaft eingetreten ist, kann man positive Tendenzen verfolgen - Anstieg der Arbeitsplätze, positive Entwicklung im Bereich der Reallöhne, die sinkende Tendenz in der Entwicklung der Förderungen und Verbindlichkeiten nach der Zahlungsfrist, steigende Export-Leistungsfähigkeit. Die dauernden politischen Turbulenzen brachten seit 1996 eine sinkende Tendenz beim Wachstum des Auslandskapitals.

Ausländische Direktinvestitionen in der Slowakei sind geringer als im großteil der sich transformierenden Länder. Wir können das negativ bewerten. Die Erfahrungen zeigen, daß ein größerer Zustrom ausländischer Direktinvestitionen zum anhaltend hohem Niveau der Inlandsinvestitionen beiträgt, ohne dabei bei der Zahlungsbilanz Spannung zu erzeugen. Dadurch wird Technologie- und Know-How-Transfer erleichtert, das Management der Betriebe besser, die Restrukturierung unterstützt und das Exportwachstum beschleunigt. Es ist auch im Zusammenahang mit der Schuldenfinanzierung wünschenswert.

Aus den Unterlagen der Nationalbank der Slowakei geht hervor, daß das in der Slowakei angelegte Auslandskapital zum 31.12.1997 ein Volumen von 51,5 Mrd.Sk erreicht hat. Davon 41,2 Mrd Sk wurde in die betriebliche Sphäre investiert und 10,3 Mrd.Sk in die Sphäre der Banken. Aus der Branchensicht haben Auslandsinvestoren in die industrielle Produktion, in den Groß- und Kleinhandel, in die Reparaturen von Automobilen und Motorrädern, in den Verkehr, Lagerung und Telekomminikation investiert. Zu den größten Investoren gehören Deutschland, Österreich und Großbritannien.

Die Lokalisation des Auslandskapitals konzentriert sich auf Regione, die relativ besser im Bereich der technischen und sozialen Infrastruktur versorgt sind, wo es genügend qualifizierte Arbeitskräfte und Möglichkeiten für die Entwicklung von Produktions- und Handelsbeziehungen gibt. Die geringste Vertretung hat das Auslandskapital in den Regionen mit hoher Arbeitslosenrate, vor allem in der Mittel- und Ostslowakei. Zufriedenheit ist fehl am Platz, wenn wir in Betracht nehmen, daß kleinere Investitionen in eine größere Anzahl der Betriebe überwiegt, der Handelsbereich bevorzugt wird, wo das Risiko am geringsten und der schnellste Rückfluß des angelegten Kapitals möglich ist.

Ist die politische Unstabilität die einzige Ursache dafür?

Nach der Studie des Slowakischen Akademie der Wissenschaften (Effektivität des Auslandskapitals in der Wirtschaft der SR, Bratislava 1996) gehören zu den weiteren Hindernissen eines größeren Zustroms des Auslandskapitals - die unüberschaubare und sich ständig ändernde Legislatur, die Bürokratie auf allen Ebenen der Staatsverwaltung, ein Steuersystem ohne Anreiz-Effekte und der komplizierte Zugang zu Finanzierungs-Krediten. Der überwiegende Teil der Auslandsinvestitionen in der SR stammt von übernationalen Gesellschaften, die in den industriell hochentwickelten Ländern einer Grundregel begegnen, die Allgemeingültigkeit besitzt - auf die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Kapitalflußes. Als selbstverständlich für internationale Kapitalflüße wird die Austauschbarkeit der Währung für laufende internationale Transaktionen und die Nichtbeteiligung an diskriminierenden Währungsoperationen betrachtet.

Trotz der fortschreitenden Liberalisierung treffen Auslandsinvestoren immer wieder auf Investitions-Barrieren, auf diskriminierendem Umgang und auf der Unsicherheit im Bezug mit Gesetzesnovellen und Regierungsanordnungen. Diese Restriktionen werden als als Barrieren für den Eintritt bzw. den Zutritt auf die Weltmärkte gesehen. Ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur weiteren Liberalisierung des internationalen Kapitalflußes wird, und das mit vollem Recht, die Vorbereitung des Multilateralen Investitions-Abkommens (Multilateral Agreement on Investment - MAI) gesehen.

Die geltende slowakische Legislatur ermöglicht ausländischen Investoren 100prozentigen Besitz der Gesellschaft, sowie 100prozentige Gewinnausfuhr. Der Auslandsinvestor kann die Rechtsform zwischen einer offenen Handelgesellschaft, einer Komandit-Gesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft wählen. Der Auslandsinvestor kann in eine beliebigen Sektor eintreten, mit Ausnahme der strategischen Sektore (Gaswirtschaft, Energetik, Postdienste, Telekommunikation, Rüstungsindustrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserquellen ), wo sich der Staat die Kontrolle vorbehält. Unser Vorteil ist das geringe Niveau der Sektor-Einschänkungen für den Eintritt der Auslandsinvestoren. Andererseits fehlt dem Legislatur-Prozess Vorausschaubarkeit. Zahlreiche Gesetzesnovelle, bzw. Maßnahmen mit retroaktivem Charakter stellen das Vertrauen in den stabilen rechtlichen Rahmen des Landes in Frage.

In den Vordergrund schiebt sich die Frage, ob mit dem Beitritt zum MAI nicht die heimischen Produzenten in eine nachteilige Lage geraten werden.

Eine wichtige Angabe ist für die Investoren die Bewertung des Investitionsrisikos und der Stellung des Schuldners, wobei nicht nur makroökonomische Kennziffern in Betracht genommen werden, sondern auch die speziellen unternehmerischen Risiken aus der Sicht qualitativer und quantitativer Analysen verwendet werden. Die Bewertung beinhaltet die bereits abgeschlossene Entwicklung, sowie die Prognosen der künftigen Entwicklung und wird mit Hilfe spezieller Methoden durchgeführt. Die Hereinnahme in den Prozess einer Rating-Bewertung macht das Land für Auslandsinvestoren sichtbar.

In wiefern schlägt sich eine Veränderung der Rating-Bewertung auf die Stimulation der Auslandsinvestoren nieder?

Die unlängst durchgeführte Änderung der Rating-Bewertung der SR, bzw. der Aussicht (was unmittelbar vor der Änderung erfolgt) der zwei bekanntesten Rating-Agenturen Moody's und Standard & Poor's haben eine lebhafte Polemik über die Situation in der slowakischen Wirtschaft hervorgerufen. Die Kritiker auf der einen Seite schlugen Alarm, auf der anderen Seite wurde mit der Verschärfung der Wertungssysteme der erwähnten Agenturen nach der Krise auf den Finanzmärkten in Asien argumentiert. Nach diesen sollte die Änderung der Rating-Bewertung keinen großen Einfluß auf das "Verhalten" der ausländischen Direktinvestitionen haben, wie es auf den ersten Blick den Anschein hatte.

Nach der Bewertung der konservativen amerikanischen Heritage-Foundation sind wir im Stande, für das Ausland auch weiterhin vertrauenswürdiger Partner zu sein. Die Slowakische Republik erreicht nach Angaben der Stiftung in den einzelnen Bereichen folgende Stufen wirtschaftlicher Freiheit:

  1. Handelspolitik - wir gehören zu den Ländern mit den geringsten Zolltarifen.
  2. Steuerpolitik - hohe Steuertarife.
  3. Währungspolitik - geringe Inflationsrate.
  4. Kapital- und Auslandsinvestitions-Flüße - wenig Hindernisse für den Eintritt der Auslandsinvestoren.
  5. Banksektor - durchschnittliche Bewertung.
  6. Lohn- und Preiskontrolle - Preisregulierung ist vorhanden.
  7. Immobilienbesitz durch Ausländer ist beschränkt.
  8. Regulationsrahmen -relativ einfache Prozedur für die Lizenz-Erteilung.

Investitionen werden durch das geltende Niveau der Tarif-Maßnahmen begünstigt. Ab 1.Januar 1995 werden sie jedes Jahr im Rahmen einer Übergangszeit angepasst, die Zolltarife im Einklang mit internationalen Verpflichtungen, denen die SR im Rahmen der Uruguay-Runde der GATT/WHO zugestimmt hat, gesenkt. Die Zollbelastung der in die SR eingeführten Waren gehört zu den geringsten (4,9%), nach der Beendigung der Übergangszeit wird sie 3,9% erreichen. Die Slowakische Republik wendet auch Präferenz-Zolltarife an, die mit den abgeschlossenen Abkommen über die Errichtung der Freihandelszonen auf Multi- oder Bilateral-Ebene sind im Einklang.

Neben der Senkung des Zolls ist die SR der Ministerial-Deklaration über den Handel mit Produkten der Informations-Technologien (die ITA-Deklaration) beigetreten. Im Sinne der slowakischen ITA-Liste wird mit dem Beginn des Jahres 1998 jährlich gleichmäßig der Zoll für 113 Produkte mit dem Maximal-Zollsatz von 3% verringert, mit seiner kompletten Abschaffung wird im Jahre 2000 gerechnet. Ein ähnliches Verfahren wird für 155 Produkte, die vor dem 1.Januar 1998 einen Zollsatz von mehr als 3% ausgewiesen haben, mit der Einschränkung, daß die Frist für die Abschaffung im Jahre 2002 abläuft. Die übrigen 91 Posten, auf die sich ITA bezieht haben einen Null-Zolltarif in der slowakische GATT-Konzessionsliste 1994.

Die Unterstützung des direkten Zustroms des Auslandskapitals in die Wirtschaft ist durch die Befreiung der Investititonsgüter vom Einfuhrzoll. Die angeführte Unterstützung der Investitions-unterstützenden Projekte betrifft vor allem die Einfuhr von Maschinen und technologischen Anlagen. Solche ausländische Ware, als Investitionsgut von der ausländischen Person für die Produktionstätigkeit in eine Gesellschaft oder eine Kooperative mit Sitz in der SR zu Verfügung gestellt, wird auf diese Weise vom Zoll und von der Mehrwertsteuer befreit. Bedingung dafür ist, daß der Anteil der ausländischen Person am Stammkapital der slowakischen juristischen Person wenigstens 35% darstellt und das Investitionsgut einen Mindestwert von 10Mill. Sk hat.Die eingeführte Ware darf nicht älter als ein Jahr sein und muß fabrikneu sein.

Bei der Erarbeitung des Konzepts der Aktualisierung der Strategie der Finanzpolitik für den Zeitabschnitt 1998-2000 wurde eine Diskussion über die Formen der Unterstützung für die Intensivierung des Zustroms des Auslandskapitals für die bevorstehende Zeit geführt.

Was ist dabei herausgekommen?

Hier erlaube ich mir einen kleinen Umweg, zum Thema, daß nicht immer im Mittelpunkt des Medieninteresses steht, dabei handelt es sich um eine Direktverbindung zu der Problematik der ausländischen Direktinvestitionen. Es behandelt den Einstieg des slowakischen Kapitals auf ausländische Märkte.

Welchen Einfluß hat auf die Wirtschaft die Kapitalexpansion? Wie bedeutend ist die Slowakische Republik als Auslandsinvestor?

Die Kapitaleinfuhr ins Land bedeutet in der Allgemeinheit die Ergänzung der heimischen Quellen für das wirtschaftliche Wachstum und ermöglicht die Finanzierung des Saldos der Zahlungsbilanz. Die Kapitalausfuhr aus dem Land verursacht den Rückgang der im Inland produzierten oder eingeführten Quellen und kann kurzfristig die Zahlungsbilanz negativ beeinflüßen. Die Entwicklung in der Welt zeigt, daß die Kapitalausfuhr erst in der Phase des stabilen wirtschaftlichen Wachstums und auf relativ hoher Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes erfolgt. Das ist der Grund dafür, daß es weltweit so wenig stabile reine Kapitalexporteure gibt.

Angefangen mit dem Jahre 1996 wurde seitens der slowakischen Subjekte eine bedeutende Ausfuhr der Direktinvestitionen begonnen. Die Slowakische Republik war nicht mehr nur Empfänger von Investitionen, sondern führte welche auch ins Ausland aus. Im Jahre 1996 waren es 1,476 Mrd. Sk, im ersten Halbjahr 1997 waren es bereits 1,985 Mrd. Sk. Der entscheidende Anteil an den Direktinvestitionen der Slowakei im Ausland haben die Tschechische Republik, Kroatien, Russland, Österreich und Deutschland. Im Vergleich mit den Ländern des Kapitalzustroms ins Land ist die Struktur der Länder grundsätzlich anders. Das beweisst, die Slowakei ist noch nicht voll im Stadium der Internationalisierung etabliert.

Kehren wir aber zur Problematik der ausländischen Direktinvestitionen zurück. In welchem Stadium befinden sich die letzten von den erwähnten Maßnahmen zu Gunsten der Auslandsinvestoren? Im Entwurf der Novelle des Gesetzes über die Einkommenssteuer wird bei Auslandssubjekten, die innerhalb von 5 Jahren in der Slowakei mindestens 200 Mill.Sk investiert haben, die Steuerbemessungsgrundlage um 75% heruntergesenkt. Die Bedingung ist, daß die ersparten Quellen in der Slowakei wiederangelegt werden. Eine weitere Bedingung für die Senkung der Steuer ist, daß die Produktion jährlich um 25%, oder in 5 Jahren um 1 Mrd. Sk anwachsen muß.

Steuerfreibeträge werden (in verschiedenen Formen) auch in anderen Reformländern im Mittel- und Osteuropa angewandt. In der Tschechischen Republik wird im Steuerbereich eine Maßnahme vorbereitet, die eine "Verlegung" der Zahlung der zu zahlenden Einkommenssteuer der juristischen Personen um 5 Jahre und eine "Steuer-Dotation" vorsieht. Die Bedingung für die Nutzung dieses Vorteils ist auf Investitionen in die verarbeitende Industrie der Tschechischen Republik in Minimalhöhe von 10 Mill. US-Dollar gebunden.

Steuerliche Begünstigung in Ungarn ist z.B. auf die bevorzugte Besteuerung der Dividenten, die an Nichtresidenten ausbezahlt werden, gegenüber den Dividenden der Residenten, gebunden. Weitere steuerlichen Vorteile bringen auch unterschiedliche Steuersätze für Investoren - heimische Unternehmen (Steuersatz 18%) und für ausländische Unternehmen (3%).

In Polen ermöglicht das geltende Steuersystem schnelle Abschreibungsmöglichkeiten für Auslandsinvestoren bei bestimmten Investitionen, die Höhe hängt von dem Investitionsvolumen ab. Polen benutzt für die Stimulierung der Investitionen spezielle Wirtschaftszonen, an die sich eine 100 prozentige Steuerbegünstigung auf 10 Jahre Dauer und eine weitere mit 50% während der folgenden 5 Jahre knüpft. Einzige Voraussetzung ist, daß der Steuerzahler seine Tätigkeit fortsetzt.

Steuerliche Motivationsmaßnahmen sind nur eines der möglichen Instrumente die für die Stimulierung der ausländischen Direktinvestitionen, es gibt keine einheitliche Regelung für ihre Anwendung. In der Allgemenheit gilt der Grundsatz, daß bei der Anwendung keiner der Mittstreiter diskriminiert werden darf, es dürfen nicht auf längere Zeit überlebensunfähige Subjekte unterstützt und der wirtschaftliche Wettbewerb beeinflußt werden. Diese Regeln sind in internationalen Abkommen verankert.

Vorbereitet von Jozef Mach, Finanzministerium der SR

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